Hilfe im Trauerfall
Ein schöner christlicher Brauch ist es,
eine Kerze anzuzünden
und im stillen Gedenken
an den Verstorbenen
im gemeinsamen Gebet zu verweilen.
Wenn Sie einen lieben Menschen verloren haben, soll Ihnen diese Informationsseite eine Hilfe sein.
Scheuen Sie sich nicht, Freunde und Nachbarn um Beistand und Hilfe zu bitten.
-
Arzt
Verständigen Sie unseren Sprengelarzt:
Dr. Thomas Kriesche, Bad Häring, Tel. 05332/71100.
Er ist zuständig für das Ausstellen des Totenscheines.
-
Bestattungsunternehmen
Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen:
* Linser Walter, 6300 Wörgl, Wildschönauer Straße 41, Tel. 05332/72225
* Greiderer Bestattung, 6330 Kufstein, Anton-Karg-Straße 6, Tel 05372/62249
* Zöttl Otto, 6330 Kufstein, Andreas-Hofer-Straße 2, Tel. 05372/62315530
-
Pfarramt Bad Häring - Tel. 05332/74742
Verständigen Sie unseren Herrn Pfarrer Stefan Schantl, Tel. 0676/87466758
-
Aufbahrung
Bezüglich der Aufbahrung des Verstorbenen in der Leichenhalle ist Thomas Salvenmoser, Tel. 85234, zu verständigen.
-
Standesamt - Wörgl, Tel. 05332/7826
Zuständig ist jeweils das Standesamt des Sterbeortes.
-
Folgende Urkunden werden benötigt:
* Totenschein
* Geburtsurkunde des Verstorbenen
* Staatsbürgerschaftsnachweis des Verstorbenen
* Urkunde über den Familienstand, z. B. Heiratsurkunde
Auf Wunsch erledigt das Bestattungsunternehmen diese Formalitäten.
-
Gemeindeamt - Tel. 05332/76158
Sprechen Sie mit der Gemeindeverwaltung über die Zuteilung einer Grabstätte oder einer Urnennische, damit diese rechtzeitig vorbereitet werden kann.
-
Gestaltung der Trauerfeier bzw. des Seelengottesdienstes:
Gottesdienstgestaltung:
Lesungen, Fürbitten, wichtige Eckdaten des Lebenslaufes des Verstorbenen
-
Musikalische Gestaltung:
Orgel: Sabine Fischl-Promitzer, Tel. 0676/5254059
Musikkapelle: Obmann Michael Egger, Tel. 0650/8626683, E-Mail: michael.egger@gmx.at
Häringer Sänger: Chorleiter Markus Egger, 0650/8111158, E-Mail: markus.j.egger@gmail.com
-
Vorbeter für den Abendrosenkranz und vor dem Seelengottesdienst: Maria Höck, Tel. 05332/93328
-
Sargbegleiter organisiert Thomas Salvenmoser, Tel. 85234. Bei verstorbenen Vereinsmitgliedern sind die Vereine für die Sargbegleitung zu beauftragen.
-
Trauerparten und Sterbebilder werden bei den jeweiligen Bestattungsunternehmen in Auftrag gegeben.
Verbindliche Begräbnisordnung in Bad Häring –
festgelegt von der Gemeinde Bad Häring und dem Pfarrgemeinderat Bad Häring
16. August bis 14. Mai:
08:20 Uhr: Begleitung des Sarges von den Angehörigen in die Pfarrkirche
(eine Urne kann bereits vorher gebracht werden)
08:30 Uhr: Seelenrosenkranz in der Pfarrkirche
09:00 Uhr: Requiem, anschließend Beisetzung oder Verabschiedung
Von 15. Mai bis 15. August:
18:15 Uhr: Begleitung des Sarges von den Angehörigen in die Pfarrkirche
18:30 Uhr: Seelenrosenkranz in der Pfarrkirche
19:00 Uhr: Requiem, anschließend Beisetzung oder Verabschiedung